Maucher, Börjes & Kollegen - Patent- und Rechtsanwaltssozietät Freiburg
 
  Start
 
  Wissenswertes
 
  Kanzlei
 
  Tätigkeitsgebiete
 
  Kontakt
 
  Glossar
 
  Impressum
 
   
Wissenswertes

 
 
Gleiches Recht für alles?  

Sowohl eine Marke als auch ein Patent stellt ein Verbietungsrecht dar und, weil viele Formalitäten und sogar die zuständige Behörde für beide Schutzrechtsarten übereinstimmen, werden sie in ganz erheblichem Umfang und mit entsprechender Erfahrung von Patentanwälten bearbeitet und durchgesetzt.

Aufgrund ihrer unterschiedlichen Schutzwirkung sind Marken und Patente natürlich keine Alternativen zueinander, sondern können sich wie „Äpfel und Birnen“ in vorteilhafter Weise ergänzen:

Ein patentiertes Erzeugnis kann mit einer besonderen Marke versehen werden, deren Bekanntheit dann während der Laufzeit des Patents vergrößert werden kann, so dass auch nach Ablauf des Patents (Höchstlaufzeit 20 Jahre ab Anmeldetag) die an die Marke gewöhnten Abnehmer das entsprechende Produkt weiter bevorzugen werden. Dabei erweist sich als vorteilhaft, dass eine Marke alle 10 Jahre beliebig oft verlängert werden kann.

Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie die Schutzwirkung von Marken und Patenten und auch weiteren Schutzrechten synergistisch nutzen und steigern können.

   
     
Maucher, Börjes & Kollegen Patent- und Rechtsanwaltssozietät Freiburg, patentanwalt, rechtsanwalt