| Lang, länger, am längsten |
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Neben Patenten gibt es in vielen Ländern und insbesondere auch in Deutschland ein weiteres technisches Schutzrecht, nämlich das Gebrauchsmuster, häufig auch als das „kleine Patent“ bezeichnet.
Die Laufzeit eines deutschen Gebrauchsmusters beträgt höchstens 10 Jahre. Die Höchstlaufzeit des Patents beträgt hingegen das Doppelte, also 20 Jahre, wobei in beiden Fällen das Erreichen dieser längsten Laufzeit von der Entrichtung von Verlängerungs- oder Jahresgebühren abhängig ist.
Wenn Sie wollen, zeigen wir Ihnen, ob und wie Ihre noch nicht angemeldeten oder weniger als 1 Jahr alten technischen Schutzrechtsanmeldungen bis zu 1 Jahr länger als 10 oder 20 Jahre laufen können. |