Gelegentlich begegnet man in der Werbung dem Begriff „Weltpatent“, womit der Werbende auf einen weltweiten Patentschutz hinweisen möchte. Ein „Weltpatent“, also die Anmeldung und Erteilung eines einzigen Patents mit Gültigkeit für die ganze Welt, ist jedoch bisher nur ein Traum.
Allerdings gibt es Entwicklungen in dieser Richtung und es ist schon möglich, bei einem einzigen Patentamt, nämlich dem Europäischen Patentamt mit einer einzigen Anmeldung und einem einzigen Prüfungsverfahren Patentschutz für 27 europäische Länder zu erlangen. Nach der Erteilung müssen allerdings für einzelne Länder besondere Formvorschriften erfüllt, insbesondere Übersetzungen angefertigt werden, damit dieses Europa-Patent in dem jeweiligen Land auch wirklich eine Schutzwirkung hat.
Es besteht inzwischen die Möglichkeit, zunächst eine einzige Anmeldung bei einem einzigen Patentamt einzureichen, die für über 100 Staaten Gültigkeit hat. Nach einem Vorverfahren muss dann allerdings für jedes Land oder jede Region (als eine Region kann zum Beispiel der Wirkungsbereich eines Europa-Patents beansprucht werden), wo man später wirklich Schutz haben möchte, eine Anmeldung in der entsprechenden Sprache eingereicht werden. Der Vorteil besteht darin, dass diese regionalen und nationalen Anmeldungen erst zweieinhalb Jahre nach der Ursprungsanmeldung oder einer dieser noch vorgeschalteten prioritätsbegründenden Anmeldung bei den verschiedenen Patentämtern eingereicht sein müssen, dass heißt die endgültige Entscheidung über diese relativ kostenaufwendigen Auslandsanmeldungen wird gegen die Anmeldegebühr für die erste „Gesamtanmeldung“ entsprechend lang in die Zukunft verschoben.
Ein solches „Weltpatent“ können Sie für Ihre Erfindungen bei uns in Auftrag geben. |