Die Schutzwirkung einer eingetragenen Marke bleibt nur erhalten, wenn diese innerhalb von 5 Jahren ab der Eintragung im Inland ernsthaft benutzt wird.
Da eine eingetragene Marke beliebig oft alle 10 Jahre verlängert werden kann, entsteht häufig der Wunsch nach einer Abänderung oder Modernisierung, dass heißt an die Stelle der Macht der Gewohnheit tritt der Wunsch nach „etwas Neuem“. Der deutsche Gesetzgeber lässt Abweichungen bei der Benutzung zu, soweit die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Marke nicht verändern. Ob die Änderung oder Modernisierung den kennzeichnenden Charakter der eingetragenen Marke verändert kann im Einzelfall schwer zu entscheiden sein.
Auf der sicheren Seite befindet man sich, wenn man seine eingetragene Marke unverändert benutzt und/oder die abgewandelte Form der Marke erneut eintragen lässt.
Beim Vergleich der derzeitigen Erscheinungsform Ihrer Marke auf Ihren Produkten oder Werbemitteln mit der tatsächlich eingetragenen Form dieser Marke sind wir Ihnen gerne behilflich. |