Maucher, Börjes & Kollegen - Patent- und Rechtsanwaltssozietät Freiburg
 
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Wissenswertes

 
 
Neue Märkte,
neue Marken
 

Am 1. Mai 2004 sind mit den Ländern Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern zehn weitere Länder der Europäischen Union beigetreten, die dadurch auf vorerst 25 Mitgliedstaaten angewachsen ist. Am 1. Januar 2007 werden zudem Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beitreten.

Die Erweiterung der EU ist für die Hersteller von Markenprodukten mit Chancen und Risiken verbunden. Sie stoßen in den neuen EU-Beitrittsländern auf einen Altbestand von 450.000 Marken, von denen nicht wenige auch bösgläubig zur Abschottung des heimischen Marktes in Kenntnis der Marken eines in der EU ansässigen Mitbewerbers angemeldet wurden.

Um gegenüber solchen zukünftig bösgläubig angemeldeten Marken Dritter effektiv bestehen zu können, sind eigene Markeneintragungen von Herstellern solcher Markenprodukte erforderlich. Für nationale eingetragene Marken oder nationale Markenanmeldungen ist keine Erstreckung auf die neuen Beitrittsländer möglich. Im Gegensatz dazu werden am Beitrittstag bereits angemeldete oder eingetragene Gemeinschaftsmarken auf die neuen Beitrittsländer erstreckt.

Der Inhaber einer solchen Gemeinschaftsmarke verfügt dann von dem Tag des Beitritts an auch in den Beitrittsländern über einen wirkungsvollen Markenschutz. Dabei können jetzt noch solche Gemeinschaftsmarken besonders kostengünstig, nämlich zu Amtsgebühren, angemeldet werden, die derzeit noch auf die jetzigen 25 EU-Länder ausgerichtet sind.

Zusätzlich oder statt dessen haben die Inhaber von IR-Marken die Möglichkeit, bereits jetzt Schutzerstreckungen auf die Beitrittskandidaten vorzunehmen.

Die bevorstehende EU-Erweiterung sollte daher Veranlassung geben, Ihre Markenpolitik im Hinblick auch auf die neuen Beitrittsländer zu überprüfen, zu ergänzen und gegebenenfalls neu auszurichten.

   
     
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