Am 1. Mai 2004 sind mit den Ländern Estland, Lettland,
Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische
Republik, Ungarn und Zypern zehn weitere Länder der Europäischen
Union beigetreten, die dadurch auf vorerst 25 Mitgliedstaaten angewachsen ist. Am 1. Januar 2007 werden zudem Bulgarien und Rumänien der Europäischen Union beitreten.
Die Erweiterung der EU ist für die Hersteller von Markenprodukten
mit Chancen und Risiken verbunden. Sie stoßen in den neuen EU-Beitrittsländern
auf einen Altbestand von 450.000 Marken, von denen nicht wenige auch
bösgläubig zur Abschottung des heimischen Marktes in Kenntnis
der Marken eines in der EU ansässigen Mitbewerbers angemeldet wurden.
Um gegenüber solchen zukünftig bösgläubig angemeldeten
Marken Dritter effektiv bestehen zu können, sind eigene Markeneintragungen
von Herstellern solcher Markenprodukte erforderlich. Für nationale eingetragene Marken oder nationale Markenanmeldungen ist keine Erstreckung
auf die neuen Beitrittsländer möglich. Im Gegensatz dazu werden
am Beitrittstag bereits angemeldete oder eingetragene Gemeinschaftsmarken auf die neuen Beitrittsländer erstreckt.
Der Inhaber einer solchen Gemeinschaftsmarke verfügt dann von dem
Tag des Beitritts an auch in den Beitrittsländern über einen
wirkungsvollen Markenschutz. Dabei können jetzt noch solche Gemeinschaftsmarken
besonders kostengünstig, nämlich zu Amtsgebühren, angemeldet
werden, die derzeit noch auf die jetzigen 25 EU-Länder ausgerichtet
sind.
Zusätzlich oder statt dessen haben die Inhaber von IR-Marken die
Möglichkeit, bereits jetzt Schutzerstreckungen auf die Beitrittskandidaten
vorzunehmen.
Die bevorstehende EU-Erweiterung sollte daher Veranlassung geben, Ihre
Markenpolitik im Hinblick auch auf die neuen Beitrittsländer zu überprüfen,
zu ergänzen und gegebenenfalls neu auszurichten. |