Maucher, Börjes & Kollegen - Patent- und Rechtsanwaltssozietät Freiburg
 
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Allgemeines Vorbenutzungs- recht für Marken?  

Stellen Sie sich vor: Seit vielen Jahren benutzen Sie Ihr Unternehmenskennzeichen oder eine Kennzeichnung für ein Produkt, in Verkauf, Werbung und Internet. Und auf einmal flattert Ihnen ein Unterlassungsbegehren ins Haus: Ein anderer will Ihnen die Nutzung Ihres Markenzeichens verbieten, weil für ihn eine entsprechende Marke eingetragen worden ist, ja - droht gar gerichtliche Schritte an.

Wie kann das sein? Im Markenbereich gibt es kein allgemeines Vorbenutzungsrecht. Das heißt, wenn Sie Ihre Marke nicht rechtzeitig zur Eintragung angemeldet haben, kann es passieren, dass ein anderer diese einträgt. Obwohl Sie ihr nicht eingetragenes Kennzeichen bereits seit längerem benutzen! Der andere kann dabei gutgläubig gehandelt haben, also ohne Kenntnis Ihres Kennzeichens, aber auch bösgläubig: In Kenntnis Ihres Kennzeichens und in der Absicht, Sie zu behindern oder Kapital aus Ihrer Bedrängnis zu schlagen.

Was können Sie tun? Sie können Ihre Position verbessern, indem Sie selbst frühzeitig selbst Ihre Marke zur Eintragung anmelden. Auf diese Weise haben Sie bessere Rechte - Sie können unerwünschte Angriffe aus jüngeren Markeneintragungen vermeiden. Auch für Typenbezeichnungen, Abkürzungen von Unternehmenskennzeichen oder andere Geschäftsabzeichen – beispielsweise Vanity-Nummern, bildliche Darstellungen, Logos, Werbeslogans, Hausfarben, Titel etc. - ist es empfehlenswert, zu versuchen, vorsorglich die entsprechende Marke für sich selbst eintragen zu lassen. Bevor Sie neue Kennzeichen verwenden wollen, kann daneben auch eine Recherche nach älteren Rechten von anderen sinnvoll sein, um das Risiko von Kollisionen zu verringern – allerdings kann selbst dies im Einzelfall keine vollständige Sicherheit gewährleisten.

Weitere Informationen zu Marken finden Sie hier.

   
     
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